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Großes Interesse an Info-Veranstaltung
26.11.2009 09:39 Uhr
Biberach (bo). Auf großes Interesse stieß die Informationsversammlung der freien Schornsteinfeger am Donnerstag im Saal des Steuerbüros Ringwald. 150 Besucher informierten sich über die neue EU-Regelung und wollten vor allem ganz konkret wissen, wie man den Kaminfeger wechselt.
Quelle: Schwarzwälder Post, 23.11.2009
Großes Interesse an Info-Veranstaltung in Biberach:
Freie Wahl des Schornsteinfegers
Beim Schornsteinfegerwechsel, der nach Überarbeitung der EU-Handwerksverordnung erstmals in dieser Heizsaison möglich ist, ging es den meisten Besuchern des Abends nicht in erster Linie ums Sparen. Vor allem erhofften sie sich davon bessere Dienstleitungen und mehr Service. Dass die freien Schornsteinfeger diesem Wunsch entsprechen wollen, machte Wolfgang Frei, Geschäftsführer der Freien Schornsteinfeger GmbH in Mengen, deutlich: "Wir sehen uns als Dienstleister. Wenn beispielsweise Mängel bestehen, werden wir versuchen, diese gemeinsam mit dem Betreiber zu beheben?. Kooperation statt Bevormundung, so also die Devise. Der 42-jährige Schornsteinfegermeister ist selber bei einem Unternehmen mit Sitz in ?sterreich angestellt und führt die "Freie Schornsteinfeger GmbH" als Zweigniederlassung.
(Anm. die Frei'e Schornsteinfeger GmbH ist ein mit deutschem Hauptsitz eingetragenes Unternehmen, keine Zweigniederlassung)
Als unbegründet wies er Befürchtungen zurück, dass mit dem Einsatz eines freien Schornsteinfegers die Rechnung steigt. Im Gegenteil: Garantiert werde jeder Kunde gegenüber bisher zehn Prozent sparen, bei manchen Haushalten könnten es bis zu 30 Prozent werden. Das funktioniert beispielsweise über eine Reduzierung der Besuche: "Wir scheuen uns nicht, zwischen Messen und Kehren die Hände zu waschen", machte Frei deutlich, dass viele Arbeiten, gerade auch bei Häusern mit zusätzlichem Kachelofen, bei einem Termin erledigt werden können.
Die Abnahme und die alle fünf Jahre durchgeführte Feuerstättenschau jedoch liegen nach wie vor in der Hand des Bezirksschornsteinfegermeisters, der in Zukunft eher als "Bezirksverwalter" fungiert. Er muss auch jene Feuerstättenbescheide ausstellen, die Voraussetzung dafür sind, einen freien Schornsteinfeger zu beauftragen. Denn im Feuerstättenbescheid ist detailliert aufgelistet, welche Arbeiten bis zu welchem Zeitpunkt durchgeführt sein müssen. Die freien Schornsteinfeger melden ihre Kehr- und Messtätigkeiten dann dem Bezirksmeister zurück, dieser ist verpflichtet, die Daten kostenfrei zu verwalten.
Manche Zuhörer befürchteten, dass es bei Abnahme oder Feuerst?ttenschau zu Schwierigkeiten kommen könnte. Die Lösung sieht Frei darin, dass der
Schornsteinfeger der Wahl beim Termin mit anwesend ist. So kann das Problem von zwei Fachleuten beleuchtet werden. "Es gibt außerdem Sachverständige, die man hinzu ziehen kann", meinte Frei. Letztlich habe der Gesetzgeber alles genau geregelt, so dass manche "Auslegungssache" dann doch sehr schnell geklärt werden könne.
Eine weitere Frage betraf die Überprüfung der Korrektheit von
Feuerstättenbescheiden. Hierzu gibt es eine Kooperation der freien
Schornsteinfeger mit dem "Bund der Energieverbraucher", der ab Dezember eine Hotline einrichtet.
Was für reichlich Verwirrung sorgt, ist der Umstand, dass die Unternehmen, die freie Schornsteinfeger beschäftigen, ihren Sitz in der EU oder der Schweiz haben müssen, aber nicht in Deutschland haben dürfen. Denn erst 2012 endet das Schornsteinfeger-Monopol. "Wir prüfen die EU-Unternehmen genau", versprach Wolfgang Frei. So wird darauf geachtet, dass die Betriebe auch deutsche Schornsteinfeger einstellen, zumal manche von ihnen durch die Änderungen von Arbeitslosigkeit bedroht sind.
Dass es keine Sprachbarrieren gibt, untermauerte die Anwesenheit von Werner Saling, dessen 1985 gegründete Firma Prop'Ramonage in Homborg-Haut in Lothringen ihren Sitz hat. Der französische Schornsteinfegermeister und sein Mitarbeiter Harald Thomas beantworteten auch manche Detailfrage. Übrigens müssen keine Verträge mit einzelnen Firmen abgeschlossen werden, sondern prinzipiell kann auch jedes Mal ein anderes Unternehmen kommen. Der Betreiber der Heizungsanlage hat durch die Änderungen also zwar mehr Rechte, gleichzeitig aber auch mehr Pflichten, da er nun selber für das regelmäßige Kehren verantwortlich ist.
Informationen
Voraussetzung für die Beauftragung eines freien Schornsteinfegers ist das Vorliegen eines Feuerstättenbescheids, der gegen die Gebühr von 12,04 Euro (+ Porto) vom Bezirksschornsteinfeger auf Antrag auszustellen ist. Die Antragstellung wird wegen einiger Änderungen zum Jahresbeginn ab Januar 2010 empfohlen. Weitere Infos, auch zur Hotline des "Bundes der Energieverbraucher", im Internet unter www.freie-schornsteinfeger.eu
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